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   BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10   

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https://dejure.org/2010,14854
BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10 (https://dejure.org/2010,14854)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.2010 - 4 B 18.10 (https://dejure.org/2010,14854)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 4 B 18.10 (https://dejure.org/2010,14854)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO
    Zuständigkeit bei mehreren Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine wirksame Erhebung der Verjährungseinrede im Prozess; Auswirkungen des Freibeweises auf das Beweisverfahren und die Art der Gewinnung der Beweismittel durch das Gericht

  • rewis.io

    Zuständigkeit bei mehreren Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Zuständigkeit bei mehreren Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine wirksame Erhebung der Verjährungseinrede im Prozess; Auswirkungen des Freibeweises auf das Beweisverfahren und die Art der Gewinnung der Beweismittel durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.04.2002 - 4 B 72.01

    Rechtsweg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Verschulden bei

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10
    Werden aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt mehrere Ansprüche geltend gemacht, die teilweise dem einen, teilweise einem anderen Rechtsweg zuzuordnen sind, verbleibt es bei der Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts (Beschluss vom 30. April 2002 - BVerwG 4 B 72.01 - BRS 65 Nr. 237).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10
    Hierzu war es schon deshalb berechtigt, weil der Bestand der Gegenforderung über 3 103, 14 EUR nicht streitig war (vgl. Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 3 C 22.86 - BVerwGE 77, 19 ; Rennert, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Auflage 2006, § 41 Rn. 19).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06

    Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 - UA - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06

    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10
    Das Beschwerdegericht kann die erforderlichen Feststellungen im Wege des Freibeweises treffen (Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 - NVwZ 2007, 714 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10
    Der Freibeweis senkt nicht die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung, sondern stellt das Gericht - im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens - im Beweisverfahren und bei der Gewinnung der Beweismittel freier (Beschluss vom 24. Juli 2008 - BVerwG 9 B 41.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 58).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 211/09

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

    Eine Zurückverweisung allein zu dem Zweck, Verfahrenstatsachen zu klären, wäre ein überflüssiger, vom Zweck des Revisionsverfahrens nicht geforderter Umweg (vgl. zu der Frage des richtigen Sachvortrags zur Begründung eines Verfahrensverstoßes im Strafprozess BGH 3. Mai 2011 - 3 StR 277/10 - Rn. 19, StV 2012, 3; vgl. zum letztinstanzlichen Beschwerdeverfahren auch BVerwG 10. Mai 2010 - 4 B 18.10 - Rn. 5) .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2013 - 10 N 39.13

    Baueinstellungsverfügung; Ausführung eines baugenehmigungspflichtigen

    Hieran fehlt es, wenn der mit der Instandhaltung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2001 - BVerwG 4 B 18.10 - NVwZ 2002, 92, juris Rn. 11; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 31. August 2011 - OVG 10 N 98.09 -, Reimus/Semtner/Langer, 3. Aufl., § 55 Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2016 - 12 N 28.15

    Emissionsberechtigungen - Handel mit Treibhausgasen - Anspruch auf Wertersatz

    Auf die Frage, ob der Anwendungsbereich der Vorschrift vorliegend eröffnet ist und die geltend gemachten, an sich unterschiedlichen Rechtswegen zugewiesenen Ansprüche auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 4 B 18.10 - juris Rn. 9 m.w.N.), kommt es im Ergebnis ebenso wenig an wie auf die Frage, ob zwischen der Klägerin und der Beklagten eine Sonderverbindung besteht, die eine sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts rechtfertigt.
  • VG Aachen, 03.02.2023 - 8 K 2355/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 4 B 18.10 -, juris, Rn. 9.
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